{"id":93,"date":"2015-02-08T10:41:56","date_gmt":"2015-02-08T09:41:56","guid":{"rendered":"https:\/\/lav-naila.de\/\/WP\/?page_id=93"},"modified":"2020-03-10T18:24:46","modified_gmt":"2020-03-10T17:24:46","slug":"satzung-der-leichtathletikvereinigung-naila-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lav-naila.de\/?page_id=93","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eLeichtathletikvereinigung Naila e. V.\u201c und hat seinen Sitz in Naila. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 2<\/strong> <strong>Vereinszweck<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen, insbesondere der Leichtathletik sowie des Kinder- und Jugendsports.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 3 Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/li>\n<li>Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer angemessenen Aufwandsentsch\u00e4digung &#8211; auch \u00fcber den H\u00f6chsts\u00e4tzen nach \u00a7 3 Nr. 26 a EStG &#8211; ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Absatz (2) trifft die Vorstandschaft und der Ausschuss. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/li>\n<li>Die erweiterte Vorstandschaft und der Ausschuss sind erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw..<\/li>\n<li>Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von einem Jahr nach seiner Entstehung geltend gemacht werden, sp\u00e4testens zum Ablauf des Kalenderjahres. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<\/li>\n<li>Von der erweiterten Vorstandschaft k\u00f6nnen per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten Grenzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach \u00a7 670 BGB festgesetzt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 4 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/span><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 5 Aufnahme von Mitgliedern<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach schriftlicher Beitrittserkl\u00e4rung durch Beschluss der Vorstandschaft. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschrift der oder des gesetzlichen Vertreters.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 6 Ende der Mitgliedschaft<\/strong><\/span><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>a) durch Austritt<\/strong><\/span><\/h4>\n<p>Er kann jederzeit, durch schriftliche Erkl\u00e4rung der Vorstandschaft gegen\u00fcber, zum Jahresende (31.Dezember) erkl\u00e4rt werden. Austrittserkl\u00e4rungen m\u00fcssen sp\u00e4testens zum 30. November bei der Vorstandschaft eingehen, wenn sie bis zum Jahresende wirksam werden sollen. Geschieht dies nicht, hat das Mitglied noch f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr den Beitrag und sonstige satzungsgem\u00e4\u00dfe Leistungen zu erbringen.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>b) durch Ausschluss<\/strong><\/span><\/h4>\n<p>Er kann erfolgen bei Verletzung der Satzung, bei grober Verletzung von Sitte und Anstand, bei Sch\u00e4digung des Ansehens und der Interessen des Vereins. Der Ausschluss kann auch erfolgen bei einer rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung wegen eines Vergehens; er muss erfolgen bei rechtskr\u00e4ftiger Verurteilung wegen eines Verbrechens. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2\/3-Mehrheit. Vorher ist der Betroffene zu h\u00f6ren oder es ihm sonst Gelegenheit zu geben, zu den Vorw\u00fcrfen schriftlich Stellung zu nehmen. Gegen die Entscheidung der Mitgliederversammlung gibt es kein Rechtsmittel.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>c) durch Tod<\/strong><\/span><\/h4>\n<p>Mit Ende der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Rechte und \u00c4mter. Geleistete Beitr\u00e4ge, Spenden usw. werden nicht zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Die Mitglieder sind berechtigt an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen; sie haben das Recht unter Beachtung der Sicherheits- und sonstigen Vorschriften die Einrichtungen des Vereins zu ben\u00fctzen. Die Mitglieder verpflichten sich, den Verein nach besten Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und die von der Vereinsleitung erlassenen notwendigen Anordnungen, vor allem die im Interesse des Vereins gelegenen Empfehlungen zu befolgen. Sportliches und ehrliches Verhalten ist wesentlicher Grundsatz der Mitgliedschaft.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 8 Beitr\u00e4ge der Mitglieder<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, dessen H\u00f6he von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 9 Organe des Vereins<\/strong><\/span><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Organe des Vereins sind<\/p>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<ol start=\"1\">\n<li>die Vorstandschaft<\/li>\n<li>die erweiterte Vorstandschaft<\/li>\n<li>der Vereinsausschuss soweit erforderlich<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 10 a) Die Vorstandschaft<\/strong><\/span><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vorstandschaft besteht aus dem<\/p>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<ul>\n<li>1. Vorsitzenden<\/li>\n<li>2. Vorsitzenden<\/li>\n<li>Sportwart<\/li>\n<li>Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>Kassier<\/li>\n<li>Pressewart<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 10 b) Die erweiterte Vorstandschaft<\/strong><\/span><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die erweiterte Vorstandschaft besteht aus<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">der Vorstandschaft nach \u00a7 10 a)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">erweitert durch die Aktivensprecher<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">die \u00dcbungsleiter<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 10 c) Aufgaben der Vorstandschaft<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Die Mitglieder der Vorstandschaft sind Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB; sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich jeweils zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied; d. h. jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt. Die Vorstandschaft wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren in geheimer Wahl mit Stimmzetteln gew\u00e4hlt. Wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt, kann per Akklamation abgestimmt werden. Die Wahl wird von einem Wahlausschuss, der aus drei Mitgliedern besteht, vorgenommen.<\/p>\n<p>Die Vorstandschaft hat die Aufgabe, die Geschicke des Vereins zu lenken. Sie f\u00fchrt die Amtsgesch\u00e4fte nach Ablauf der Wahlperiode bis zu Neuwahlen weiter. Zu den Sitzungen l\u00e4dt der erste Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung ein anderes Vorstandsmitglied ein. Die Einladung soll schriftlich erfolgen. Sie soll Ort und Zeit der Versammlung enthalten. Die Tagesordnung ist anzugeben. Die Einladungen zu den Vorstandssitzungen sind an keine Frist gebunden; sie sollen aber so rechtzeitig erfolgen, dass alle Vorstandsmitglieder an der Sitzung teilnehmen k\u00f6nnen. Bei Abstimmung in der Vorstandschaft darf sich kein Vorstandsmitglied der Stimme enthalten. \u00dcber die Sitzungen sind Protokolle zu f\u00fchren. Vom Sitzungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer sind sie zu unterschreiben. Die Protokolle sind in der n\u00e4chsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.<\/p>\n<p>Die Vorstandschaft \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Lediglich der in Vereinsangelegenheiten entstehende pers\u00f6nliche und s\u00e4chliche Aufwand wird vom Verein getragen.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 10 d) Erl\u00e4uterungen zur erweiterten Vorstandschaft<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Das in \u00a7 10 c) Ausgef\u00fchrte gilt analog auch f\u00fcr die erweiterte Vorstandschaft. Die Aktivensprecher und \u00dcbungsleiter geh\u00f6ren nicht zur Vorstandschaft; sie sind nicht vertretungsberechtigt.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 11 Vereinsausschuss<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Bei Bedarf kann ein Vereinsausschuss gew\u00e4hlt werden. Der Vereinsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Vorstandschaft in allen Vereinsangelegenheiten soweit erforderlich zu unterst\u00fctzen. Der Ausschuss ist nicht Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB. Er hat keine Vertretungsbefugnis. Der Ausschuss wird mit zu den Vorstandssitzungen geladen, wenn hierzu Veranlassung besteht. Er muss mindestens zweimal im Jahr eingeladen werden. \u00dcber die Ladung gelten die Bestimmungen f\u00fcr den Vorstand sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden, durch Ver\u00f6ffentlichung in der Presse und durch Aushang im vereinseigenen Schaukasten unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einberufen. Die Einladung hat mindestens eine Woche vorher zu erfolgen. Die Tagesordnung erstreckt sich im Allgemeinen auf folgende Punkte:<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Bericht \u00fcber das abgelaufene Jahr durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden;<\/li>\n<li>Bericht des Kassiers;<\/li>\n<li>Bericht der Kassenpr\u00fcfer;<\/li>\n<li>Neuwahl der Vorstandschaft (soweit die Wahlperiode abgelaufen ist);<\/li>\n<li>Neufestsetzung des Jahresbeitrages soweit veranlasst;<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung (bei Satzungs\u00e4nderungen ist anzugeben, welche Satzungsteile ge\u00e4ndert werden sollen);<\/li>\n<li>Verschiedenes.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Es steht jedem Mitglied zu, Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung zu stellen. Diese m\u00fcssen sp\u00e4testens 3 Tage vor Versammlungstermin beim Vorstand eingereicht werden. Antr\u00e4ge, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, k\u00f6nnen nur dann behandelt werden, wenn die Vorstandschaft hierzu in der Lage ist; Anspruch besteht nicht.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere \u00fcber Kreditaufnahmen, Grundst\u00fccksangelegenheiten, \u00fcber Beschwerden, die sich gegen die Vorstandschaft richten, \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Satzungs\u00e4nderungen und bei Aufl\u00f6sungsbeschl\u00fcssen ist eine Dreiviertelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen worden ist.<\/p>\n<p>Nicht erschienene Mitglieder haben die in einer ordnungsgem\u00e4\u00df zustande gekommenen Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse anzuerkennen. Hierauf ist in der Sitzungseinladung hinzuweisen. \u00dcber die Mitgliederversammlungen sind Protokolle zu fertigen. Diese sind vom Protokollf\u00fchrer und dem Sitzungsleiter zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 13 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Aus besonderen Gr\u00fcnden oder wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Nennung der Gr\u00fcnde beantragen, ist eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen. F\u00fcr die Einladung gelten die Bestimmungen des \u00a7 12 dieser Satzung. In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen kann die Ladefrist auf drei Tage verk\u00fcrzt werden. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 14 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Vor der Mitgliederversammlung ist die Kasse von zwei durch die Mitgliederversammlung zu bestellenden Kassenpr\u00fcfer zu pr\u00fcfen. \u00dcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung ist in der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer werden jeweils auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt; sie sollen m\u00f6glichst mit Kassengesch\u00e4ften vertraut sein.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins ist m\u00f6glich. \u00dcber die Aufl\u00f6sung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der in der Versammlung anwesenden Mitglieder. Aufl\u00f6sungsantr\u00e4ge m\u00fcssen schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde bei der Vorstandschaft eingereicht werden.<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins ist nicht m\u00f6glich, wenn in der Mitgliederversammlung mindestens sieben Mitglieder gegen die Aufl\u00f6sung stimmen. Diese Mitglieder sind zur Fortf\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte verpflichtet und zwar so lange bis wieder eine Vorstandschaft gew\u00e4hlt werden kann.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 16 Mitgliedschaft beim Bayer. Landes-Sportverband<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes. In dieser Satzung ist festgelegt, dass der Verein die Satzung des Bayer. Landes-Sportverbandes anerkennt.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 17 Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens bei Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Naila, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung durch das zust\u00e4ndige Finanzamt ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><em>Vorstehende \u00c4nderung der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am Dienstag, 28. Mai 2019 von den Mitgliedern beschlossen.<\/em><\/p>\n<p>Naila, 28.05.2019<\/p>\n<p>Helena Krofta\u00a0\u00a0 (1. Vorsitzende)<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eLeichtathletikvereinigung Naila e. V.\u201c und hat seinen Sitz in Naila. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"inline_featured_image":false,"_mc_calendar":[],"footnotes":""},"class_list":["post-93","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lav-naila.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/93","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lav-naila.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/lav-naila.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lav-naila.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lav-naila.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=93"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/lav-naila.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/93\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1140,"href":"https:\/\/lav-naila.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/93\/revisions\/1140"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lav-naila.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=93"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}